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Kranprüfung DGUV 52 und 54

Viele Krane erreichen ihr Lebensende nicht durch Bruch und Verschleiß – sondern durch Überalterung.

Viele Krane erreichen ihr Lebensende nicht durch Bruch und Verschleiß – sondern durch Überalterung. Mit einer Restlebensdauerberechnung wissen Sie genau, wie lange Ihr Kran unter aktuellen Betriebsbedingungen noch eingesetzt werden darf. Diese Berechnung basiert auf den Empfehlungen der DGUV und bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen, Umbau- oder Austauschplanungen und Versicherungs- und Auditnachweise.

Der Prüfumfang ist vorgeschrieben.

  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Lastprüfung oder auch Belastungsprobe
  • Dokumentation

In der Regel wird eine Lastprüfung bei Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder bei bestimmten Prüfintervallen durchgeführt.

In der Regel wird eine Lastprüfung bei Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder bei bestimmten Prüfintervallen durchgeführt. Die Prüfung muss mit Nennlast (ggf. mit Überlast, z. B. 110 % der Nennlast je nach Herstellerangabe) durchgeführt werden. Ziel der Prüfung ist die Überprüfung der Tragfähigkeit, Bremsfunktion und der Stabilität des Kranes unter Belastung.

Die Sicht- und Funktionsprüfung erfolgt regelmäßig (z. B. täglich oder vor der Benutzung) durch den Bediener.

Diese Prüfung erfolgt regelmäßig (z. B. täglich oder vor der Benutzung) durch den Bediener. Es wird eine Sichtprüfung auf äußere Schäden (Risse, Korrosion, Verschleiß) durchgeführt und es werden die Sicherheits- und Warneinrichtungen kontrolliert. Außerdem prüft an die Steuerung auf Funktion (z. B. Not-Aus) und das Tragmittel (z. B. Seile, Ketten, Haken) auf Sicht.

Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.

Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.

Der Prüfumfang lautet:

  • Mechanische Teile: Seile, Ketten, Haken, Bremsen, Kupplungen, Lager
  • Tragmittel und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen: Endschalter, Lastmomentbegrenzer, Not-Aus
  • Tragkonstruktion: Risse, Korrosion, Schweißnähte, Verformungen
  • Elektrische Einrichtungen: Isolationswiderstände, Steuerungen, Schutzschalter
  • Hydraulik/Pneumatik (falls vorhanden): Dichtheit, Druckverhältnisse, Schläuche
  • Funktionstest aller Betriebsarten (z. B. Heben, Senken, Drehen, Fahren)

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert und archiviert werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert und archiviert werden. Dazu gehören der Prüfbefund mit evtl. Mängeln, die Berechnung der Restlebensdauer des Hebezeuges, die Unterschrift des Prüfers und des Betreibers und die Kennzeichnung am Kran (z. B. Prüfplakette).

Gemeinsam mit Ihnen planen wir den optimalen Prüfzeitpunkt, damit Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft.

  1. Vorgespräch & Planung
    Gemeinsam mit Ihnen planen wir den optimalen Prüfzeitpunkt, damit Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft.
  2. Sicht- und Funktionsprüfung
    Unsere zertifizierten Prüfer kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Komponenten. Dabei prüfen wir nicht nur mechanische, sondern auch elektrische und elektronische Bauteile.
  3. Zustandsbewertung & Restlebensdauer-Berechnung
    Auf Basis der Betriebsstunden und dokumentierter Belastungen berechnen wir die verbleibende Lebensdauer Ihrer Anlage – eine essenzielle Information für Ihre Planung.
  4. Detaillierte Mängelliste & Lösungsvorschläge
    Gibt es sicherheitsrelevante Defekte oder Verschleißerscheinungen, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot zur Behebung – ohne Verzögerung, ohne Umwege.
  5. Prüfbericht & Dokumentation
    Sie erhalten eine vollständige Dokumentation inklusive Prüfplakette, Protokoll und Handlungsempfehlungen.
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