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Was ist die Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 und Vorschrift 54?

Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.

Kategorie: Kranprüfung DGUV 52 und 54

Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.

Der Prüfumfang lautet:

  • Mechanische Teile: Seile, Ketten, Haken, Bremsen, Kupplungen, Lager
  • Tragmittel und Anschlagmittel
  • Sicherheitseinrichtungen: Endschalter, Lastmomentbegrenzer, Not-Aus
  • Tragkonstruktion: Risse, Korrosion, Schweißnähte, Verformungen
  • Elektrische Einrichtungen: Isolationswiderstände, Steuerungen, Schutzschalter
  • Hydraulik/Pneumatik (falls vorhanden): Dichtheit, Druckverhältnisse, Schläuche
  • Funktionstest aller Betriebsarten (z. B. Heben, Senken, Drehen, Fahren)
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