Wie oft müssen Kettenzüge geprüft werden? Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen .
Nach § 23 „Prüfungen“ der DGUV V54 (BGV D8) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Geräte einschließlich der Tragkonstruktion mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Entsprechend der Einsatzbedingungen auch mehrmals im Jahr.