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Überprüfungen nach DGUV.
Durch Schminke Krantechnik.
Zu Ihrer Sicherheit.

Mit unseren fest angestellten Servicetechnikern (ausgebildete Sachkundige) realisieren wir alle notwendigen Servicearbeiten wie Überprüfungs- und Instandhaltungsarbeiten, Montagen und Modernisierungen schnell und zuverlässig. Die Dokumentation der Arbeiten erfolgt digital – das spart Ihnen und uns Zeit und Geld. Unterstützt werden Sie von unseren Fachabteilungen aus Elektrotechnik und Metallbau. Unser eigener Kransachverständiger steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und in unserer Akademie bringen Sie Ihre Mitarbeitenden auf den stets aktuellen Wissens- und Ausbildungsstand. Als regionaler Servicepartner garantieren wir Ihrem Unternehmen maximale Sicherheit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit.

ÜBERPRÜFUNG KRANE
gem. DGUV Vorschrift 52 + 54

Die wiederkehrende Prüfung von Kranen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Wir unterstützen Sie und garantieren eine professionelle Prüfung aller Hersteller. Unser Anspruch geht über den unserer Wettbewerber von einer Sicht- und Funktionsprüfung hinaus. Wir machen keine Unterscheidung von Prüfung und Wartung. Wir prüfen zu Ihrer Sicherheit und die verlässliche Verfügbarkeit Ihrer Anlage – ohne Kompromisse!  Nach der Überprüfung erhalten Sie von uns die Berechnung der Restlebensdauer und ein detailliertes Angebot über die Behebung etwaiger Mängel.

DGUV ÜBERPRÜFUNG KRANE
DGUV ÜBERPRÜFUNG LASTAUFNAHMEMITTEL

ÜBERPRÜFUNG LASTAUFNAHMEMITTEL
gem. DGUV Regel 109 – 017

Bisher DGUV Regel 100 – 500 bzw. BGR 500

Alle Lastaufnahmeeinrichtungen sollten jährlich von einem Sachkundigen überprüft und die Überprüfung dokumentiert werden. Wir übernehmen für Sie diese Aufgabe, führen Sicht-, Riss- und Funktionsprüfung und anstehende Reparaturen durch – bei Ihnen vor Ort oder an unseren Servicestandorten. Nach der Überprüfung erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot über die Behebung etwaiger Mängel.

ÜBERPRÜFUNG ELEKTRISCHE ANLAGEN
gem. DGUV Vorschrift 3

Noch eine Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen und bei der Sie sich voll und ganz auf uns verlassen können: Für ortsfeste elektrische Betriebsmittel schreibt der Gesetzgeber alle vier Jahre eine Überprüfung auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft vor.

ÜBERPRÜFUNG ELEKTRISCHE ANLAGEN DGUV
ÜBERPRÜFUNG SCHUTZAUSRÜSTUNG DGUV

ÜBERPRÜFUNG SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
gem. DGUV Regel 112 – 198

Auch muss die persönliche Schutzausrüstung (PSA) mindestens alle 12 Monate gem. den Vorgaben des Herstellers von einer sachkundigen Person überprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Schicken Sie uns Ihre PSA zu, wir machen den Rest. Ganz einfach und unkompliziert.

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