ÜBERPRÜFUNG KRANE
gem. DGUV Vorschrift 52 + 54
Wiederkehrende Kranprüfung DGUV 52 & 54 – Sicherheit ohne Kompromisse. Sicherheit ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis konsequenter Verantwortung, technischer Präzision – und eines verlässlichen Partners: Schminke Krantechnik.
Krane überprüfen und Verantwortung tragen
Als Betreiber von Krananlagen tragen Sie eine große Verantwortung: für Ihre Mitarbeitenden, Ihre Betriebsabläufe und nicht zuletzt für Ihre Investitionen. Die wiederkehrende Prüfung Ihrer Krane ist gesetzlich vorgeschrieben – und gleichzeitig ein zentraler Beitrag zu langfristiger Betriebssicherheit und Anlagenverfügbarkeit.
Wir bieten Ihnen weit mehr als nur die gesetzlich geforderte Sicht- und Funktionsprüfung. Wir denken weiter – im Sinne Ihrer Sicherheit, Effizienz und auch im Sinne Ihrer Planungssicherheit.
Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52 und 54
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in ihren Vorschriften 52 (Krane) und 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) die Pflichten des Betreibers. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen. Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Vorschriften definieren klare Fristen:
- Mindestens einmal jährlich muss eine wiederkehrende Prüfung erfolgen.
- Zusätzlich sind Prüfungen nach besonderen Ereignissen, Umbauten oder längeren Stillständen erforderlich.
- Besonders wichtig: Die Prüfung muss unabhängig und sachkundig erfolgen – durch qualifiziertes Personal mit umfassender Erfahrung.

Warum sollten wir Ihre Krane, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel prüfen
Weil es um mehr geht als nur einen Haken im Prüfprotokoll. Unsere Prüfungen sind praxisnah, gründlich und vorausschauend. Unser Anspruch: Maximale Sicherheit und minimale Ausfallzeiten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung nach DGUV 52 und 54 – für alle Krane, Hersteller und Bauarten
- Erweiterte Sicht- und Funktionsprüfung mit detaillierter Dokumentation
- Keine Trennung von Prüfung und Wartung – weil nur das Gesamtergebnis zählt
- Berechnung der Restlebensdauer – Grundlage für Ihre Investitionsplanung
- Konkretes Maßnahmenpaket bei Mängeln – transparent und nachvollziehbar
- Auf Wunsch: Sofortige Instandsetzung durch unser qualifiziertes Team
- Digitale Prüfprotokolle und Erinnerung an Folgetermine
Kranprüfung DGUV 52 und 54
Viele Krane erreichen ihr Lebensende nicht durch Bruch und Verschleiß – sondern durch Überalterung.
Viele Krane erreichen ihr Lebensende nicht durch Bruch und Verschleiß – sondern durch Überalterung. Mit einer Restlebensdauerberechnung wissen Sie genau, wie lange Ihr Kran unter aktuellen Betriebsbedingungen noch eingesetzt werden darf. Diese Berechnung basiert auf den Empfehlungen der DGUV und bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen, Umbau- oder Austauschplanungen und Versicherungs- und Auditnachweise.
Der Prüfumfang ist vorgeschrieben.
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Wiederkehrende Prüfung
- Lastprüfung oder auch Belastungsprobe
- Dokumentation
In der Regel wird eine Lastprüfung bei Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder bei bestimmten Prüfintervallen durchgeführt.
In der Regel wird eine Lastprüfung bei Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder bei bestimmten Prüfintervallen durchgeführt. Die Prüfung muss mit Nennlast (ggf. mit Überlast, z. B. 110 % der Nennlast je nach Herstellerangabe) durchgeführt werden. Ziel der Prüfung ist die Überprüfung der Tragfähigkeit, Bremsfunktion und der Stabilität des Kranes unter Belastung.
Die Sicht- und Funktionsprüfung erfolgt regelmäßig (z. B. täglich oder vor der Benutzung) durch den Bediener.
Diese Prüfung erfolgt regelmäßig (z. B. täglich oder vor der Benutzung) durch den Bediener. Es wird eine Sichtprüfung auf äußere Schäden (Risse, Korrosion, Verschleiß) durchgeführt und es werden die Sicherheits- und Warneinrichtungen kontrolliert. Außerdem prüft an die Steuerung auf Funktion (z. B. Not-Aus) und das Tragmittel (z. B. Seile, Ketten, Haken) auf Sicht.
Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.
Die wiederkehrende Prüfung wird mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (§ 26 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203), z. B. Sachkundige oder Sachverständige ausgeführt.
Der Prüfumfang lautet:
- Mechanische Teile: Seile, Ketten, Haken, Bremsen, Kupplungen, Lager
- Tragmittel und Anschlagmittel
- Sicherheitseinrichtungen: Endschalter, Lastmomentbegrenzer, Not-Aus
- Tragkonstruktion: Risse, Korrosion, Schweißnähte, Verformungen
- Elektrische Einrichtungen: Isolationswiderstände, Steuerungen, Schutzschalter
- Hydraulik/Pneumatik (falls vorhanden): Dichtheit, Druckverhältnisse, Schläuche
- Funktionstest aller Betriebsarten (z. B. Heben, Senken, Drehen, Fahren)
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert und archiviert werden.
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert und archiviert werden. Dazu gehören der Prüfbefund mit evtl. Mängeln, die Berechnung der Restlebensdauer des Hebezeuges, die Unterschrift des Prüfers und des Betreibers und die Kennzeichnung am Kran (z. B. Prüfplakette).
Gemeinsam mit Ihnen planen wir den optimalen Prüfzeitpunkt, damit Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft.
- Vorgespräch & Planung
Gemeinsam mit Ihnen planen wir den optimalen Prüfzeitpunkt, damit Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft. - Sicht- und Funktionsprüfung
Unsere zertifizierten Prüfer kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Komponenten. Dabei prüfen wir nicht nur mechanische, sondern auch elektrische und elektronische Bauteile. - Zustandsbewertung & Restlebensdauer-Berechnung
Auf Basis der Betriebsstunden und dokumentierter Belastungen berechnen wir die verbleibende Lebensdauer Ihrer Anlage – eine essenzielle Information für Ihre Planung. - Detaillierte Mängelliste & Lösungsvorschläge
Gibt es sicherheitsrelevante Defekte oder Verschleißerscheinungen, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot zur Behebung – ohne Verzögerung, ohne Umwege. - Prüfbericht & Dokumentation
Sie erhalten eine vollständige Dokumentation inklusive Prüfplakette, Protokoll und Handlungsempfehlungen.
FAQ: Überprüfung Krane,
Winden, Hubgeräte und Zuggeräte

Sicherheit + Wirtschaftlichkeit = Ihr Vorsprung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kranprüfung muss gemacht werden – doch wie sie gemacht wird, entscheidet über Zeitverlust oder Effizienz. Unser Service verfolgt ein klares Ziel: Ihren Betrieb sicher, planbar und wirtschaftlich zu halten.
- Frühzeitige Erkennung von Verschleiß vor Ausfällen
- Vermeidung von ungeplanten Stillständen
- Transparente Kostenkontrolle durch klare Empfehlungen
- Ein Ansprechpartner für alles: Prüfung, Wartung, Ersatzteile, Reparatur
Wir übernehmen die wiederkehrende Kranprüfung
Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns – und wir kümmern uns um den Rest. Nutzen Sie unseren zuverlässigen Prüfservice für Ihre Krananlagen – und sichern Sie sich:
- Maximale Betriebssicherheit
- Rechtssicherheit
- Planbare Wartungsintervalle
- Ein starkes Team, das für Sie mitdenkt

Diese Kunden vertrauen uns







Die Überprüfung unserer Krananlagen nach DGUV Vorschrift 52 & 54 wurde äußerst professionell und zuverlässig durchgeführt. Wir schätzen besonders die Fachkompetenz, die transparente Kommunikation und die termingerechte Ausführung der Firma Schminke Krantechnik. Mit dem Ergebnis sind wir rundum zufrieden – ein starker Partner, dem wir vertrauen!
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