
Zielgruppe Kranführerschein gem. DGUV V52, §29
Mitarbeitende, die Krananlagen und Hebezeuge für das flurfreie Fördern führen möchten.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen, um einen Kran-Führerschein zu machen, sind ein Mindestalter von 18 Jahren, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Unser Seminarumfang
- Seminardauer 1 Tag
- In-House, wenn gewünscht, oder an einem unserer Servicestandorte
- mit theoretischem und praktischem Teil
- mit abschließender schriftlicher und praktischer Prüfung
- inkl. Seminarunterlagen, Führerschein und Teilnehmerliste

Unser Seminarinhalt
Theoretischer Teil (ca. 4 Stunden inkl. Pausen):
- Definition und Begriffe von Krane
- Bauarten von Krane
- Vorschriften, Anforderungen an den Kranführer
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- Lastaufnahmeeinrichtungen DGUV Regel 100-500 Kap. 2.08
- Formschlüssiges Anschlagen & Kraftschlüssiges Anschlagen
- Prüfung und Ablegereife von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln
- Kennzeichnung von Anschlagmittel
- Anschlagen von Lasten
- Wissenstest
Unser Seminarinhalt
Praktischer Teil (ca. 2 Stunden inkl. Pausen):
- Einweisung an der Krananlage
- Handhabung
- Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
- Anschlagmittel
- Praktische Übungen mit Fahrprüfung
Abschluss
Ein schriftlicher Befähigungsnachweis für Kranführer (m/w/d), kurz Kranführerschein.
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1 und 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Unser Seminarinhalt
Praktischer Teil (ca. 2 Stunden inkl. Pausen):
- Einweisung an der Krananlage
- Handhabung
- Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
- Anschlagmittel
- Praktische Übungen mit Fahrprüfung